Ratgeber KI-Verordnung
KI-Verordnung und Chatbots: Was gilt ab August 2026?

Nach der EU-KI-Verordnung (AI Act) müssen Menschen erkennen können, dass sie mit einer KI sprechen. Diese Transparenzpflicht aus Art. 50 gilt ab dem 2. August 2026 auch für Chatbots auf Websites. Ein gewöhnlicher Website-Chatbot ist kein Hochrisiko-System; wichtig sind vor allem ein klarer Hinweis auf die KI und geschulte Mitarbeitende. plapperbot zeigt im Chatfenster jederzeit sichtbar, dass die Antworten von einer KI kommen.
Was die KI-Verordnung von Chatbots verlangt
- Transparenz (Art. 50 Abs. 1): Ein KI-System, das direkt mit Menschen interagiert, muss so gestaltet sein, dass sie wissen, dass sie mit einer KI sprechen, außer es ist offensichtlich. Gilt ab 2. August 2026.
- KI-Kompetenz (Art. 4): Unternehmen, die KI einsetzen, sorgen dafür, dass ihre Mitarbeitenden ausreichend über die Technik und ihre Grenzen Bescheid wissen. Gilt seit 2. Februar 2025.
- Einstufung: Ein Chatbot, der Fragen zu Öffnungszeiten, Leistungen oder Produkten beantwortet, gehört nicht zu den Hochrisiko-Anwendungen der Verordnung.
Wer ist verantwortlich?
Die Verordnung unterscheidet zwischen Anbieter und Betreiber. plapperbot ist Anbieter: Wir gestalten den Chat so, dass die KI erkennbar ist. Du bist Betreiber, wenn du den Chatbot auf deiner Website einsetzt. Du solltest den Hinweis nicht verstecken und deine Mitarbeitenden kurz einweisen, was der Chatbot kann und was nicht.

Checkliste für Betreiber
- 1Prüfen, dass im Chatfenster sichtbar ist, dass eine KI antwortet (bei plapperbot automatisch).
- 2Dem Chatbot keinen Namen oder Avatar geben, der einen echten Menschen vortäuscht.
- 3Mitarbeitende einweisen: Woher der Chatbot sein Wissen hat, wie man Antworten verbessert, wann ein Mensch übernehmen sollte.
- 4Offene Fragen im Kundenbereich regelmäßig prüfen und fehlende Antworten ergänzen.
- 5Den Chatbot in der Datenschutzerklärung erwähnen.
Wie plapperbot das umsetzt
- Hinweis „KI-Antworten können Fehler enthalten“ in jedem Chatfenster
- Antworten nur aus deinen Inhalten; fehlt etwas, sagt der Chatbot das ehrlich
- optionaler Hinweis vor dem ersten Chat mit Link zu deiner Datenschutzerklärung
- Übersicht der offenen Fragen im Kundenbereich, damit du Lücken schließen kannst
Häufige Fragen
Die Transparenzpflichten aus Art. 50 der KI-Verordnung gelten ab dem 2. August 2026.
In aller Regel nicht. Hochrisiko sind etwa KI-Systeme für Personalauswahl, Kreditvergabe oder kritische Infrastruktur. Ein Chatbot, der Fragen zu deinem Angebot beantwortet, gehört nicht dazu.
Bei plapperbot ist der Hinweis auf die KI bereits im Chatfenster enthalten. Achte darauf, ihn nicht zu verdecken, und weise deine Mitarbeitenden kurz ein.
Nein. Diese Seite gibt einen Überblick nach unserem Verständnis der Verordnung. Für deinen Einzelfall wende dich an eine Rechtsberatung.
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