Ratgeber Datenschutz
Chatbot auf der Website: Was sagt der Datenschutz?

Für einen Chatbot auf deiner Website brauchst du drei Dinge: einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit dem Anbieter, einen Absatz in deiner Datenschutzerklärung und einen Chatbot, der möglichst wenige Daten erhebt. Eine Einwilligung ist meist nicht nötig, wenn der Chat keine Cookies setzt und Besucher ihn selbst öffnen. Unten findest du einen Textbaustein für deine Datenschutzerklärung.
Rechtsgrundlage
Wer im Chat eine Frage stellt, nutzt aktiv dein Angebot. Grundlage ist dann meist dein berechtigtes Interesse, Besucherfragen schnell zu beantworten (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), bei Fragen zu einem Vertrag auch Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Hinterlässt jemand im Chat seine Kontaktdaten, damit du dich meldest, ist das eine Anfrage, die du bearbeiten darfst.
Cookies und Einwilligung
Eine Einwilligung im Cookie-Banner brauchst du nur für Speicherungen, die nicht technisch nötig sind. Das Chatfenster von plapperbot setzt keine Cookies. Im lokalen Speicher des Browsers merkt es sich nur das, was für die Funktion nötig ist, etwa ein freigeschaltetes Passwort oder den bestätigten Datenschutzhinweis.

Textbaustein für deine Datenschutzerklärung
„Auf unserer Website bieten wir einen Chat an, in dem eine künstliche Intelligenz Fragen auf Grundlage unserer Inhalte beantwortet. Anbieter ist die Prodivo e.K. (plapperbot), Haingasse 1b, 61381 Friedrichsdorf, mit der wir einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung geschlossen haben. Verarbeitet werden die Inhalte Ihrer Nachrichten; Namen und IP-Adressen werden nicht mit den Nachrichten gespeichert. Die Verarbeitung erfolgt in Rechenzentren in der EU, die Gespräche werden nach 90 Tagen gelöscht und nicht zum Training von KI-Modellen verwendet. Geben Sie im Chat freiwillig Kontaktdaten an, verwenden wir diese zur Bearbeitung Ihrer Anfrage. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an der Beantwortung von Anfragen), bei vertragsbezogenen Anfragen Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Bitte geben Sie im Chat keine sensiblen Daten ein.“
Passe den Baustein an deine Situation an, z. B. wenn du Leads per E-Mail weiterverarbeitest.
Sensible Daten
- Keine Gesundheits-, Bewerber- oder Personaldaten in die Inhalte des Chatbots hochladen.
- Besucher bitten, keine sensiblen Daten einzugeben (Standardtext im Datenschutzhinweis von plapperbot).
- Für vertrauliche Themen Passwortschutz nutzen oder Themen sperren, über die der Chatbot nicht sprechen soll.
Checkliste
- 1AVV im Kundenbereich abschließen.
- 2Textbaustein in die Datenschutzerklärung übernehmen und anpassen.
- 3Optional: Datenschutzhinweis vor dem ersten Chat mit Link zur Datenschutzerklärung einschalten.
- 4Hochgeladene Inhalte auf personenbezogene Daten prüfen.
Häufige Fragen
Nicht, wenn er keine Cookies setzt und nichts Unnötiges im Browser speichert. Das ist bei plapperbot so. Erwähnen solltest du ihn trotzdem in der Datenschutzerklärung.
Ja. Der Anbieter verarbeitet die Nachrichten deiner Besucher in deinem Auftrag. Bei plapperbot schließt du den AVV im Kundenbereich ab und bekommst ihn sofort als PDF.
Nur mit Einwilligung. Kontaktdaten, die jemand für einen Rückruf hinterlässt, darfst du für diese Anfrage verwenden, nicht automatisch für Newsletter.
Er ist ein Vorschlag für den üblichen Einsatz. Lass deine Datenschutzerklärung im Zweifel von einer Fachperson prüfen.
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